Studienförderung

Die Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe ist der Kern der staatlichen Studienförderung.
Jedem jungen Menschen soll der Zugang zu einem Studium ermöglicht werden, wenn er – leistungswillig und
– leistungsfähig ist.

Die Studienbeihilfe knüpft an den österreichischen Rechtsgrundsatz an, dass grundsätzlich die Eltern des Studierenden im Rahmen des gesetzlichen Unterhalts verpflichtet sind, den Lebensbedarf des Kindes zu decken, solange das Kind dies noch nicht selbst kann. Sie sind verpflichtet, ein Studium des Kindes zu finanzieren, solange es zielstrebig durchgeführt wird. Die staatliche Studienförderung kommt nur dann zum Tragen, wenn die Eltern bzw. der Studierende selbst aufgrund ihrer/seiner Einkommenssituation nicht in der Lage sind/ist, die mit einem Studium verbundenen Kosten aufzubringen.

Für die staatliche Studienförderung gilt somit der Grundsatz der Subsidiarität. Daraus leiten sich zwei grundlegende Voraussetzungen für den Anspruch ab:
– die soziale Förderungswürdigkeit
– ein günstiger Studienerfolg

Das Selbsterhalterstipendium ist eine besondere Art der Studienbeihilfe. Es wird für Studierende gewährt, die sich vor dem erstmaligen Bezug einer Studienbeihilfe mindestens vier Jahre mit einem Einkommen von wenigstens 7.272 Euro pro Jahr „selbst erhalten“ haben. Das elterliche Einkommen bleibt dann ausser Berücksichtigung, ein günstiger Studienerfolg muss nachgewiesen werden.

Wir möchten Ihnen die Studienförderung, insbesondere die Studienbeihilfe, im Detail vorstellen.