Krankenversicherung

Ist man im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung krankenversichert?

Im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist der Leistungsbezieher, der noch keinen Krankenversicherungsschutz hatte, von den Ländern zur gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden. Er bekommt eine E-Card.

Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben im Rahmen der Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung dieselben Vergünstigungen wie Ausgleichszulagenbezieher. So entfällt beispielsweise die Rezeptgebühr. Die Krankenversicherungsbeiträge werden von den Ländern übernommen. Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge ist identisch mit jenen, wie sie von und für Ausgleichszulagenempfänger in derselben Haushaltskonstellation zu leisten wären.