Pensionsvorschuss

Ein Antrag auf Pensionsvorschuss kann bei Beantragung von Pensionsleistungen gestellt werden. Der Pensionsvorschuss dient zur finanziellen Absicherung für den Zeitraum bis zur Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers.

Der Pensionsvorschuss kommt in Betracht, wenn eine der folgende Leistungen beantragt wird:

-eine Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

– eine Alterspension

– ein Sonderruhegeld (nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz)

I. Anspruchsvoraussetzungen

1. Die Grundvoraussetzungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Übergangsgeld oder Übergangsgeld nach Altersteilzeit müssen erfüllt sein – abgesehen von der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitswilligkeit . Der Antragsteller muss also während des Bezuges des Pensionsvorschusses nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

2. Es muss eine der o.g. Pensionen beantrag sein

3. Bescheinigung

Bei Beantragung einer Alterspension oder eines Sonderruhegeldes nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz muss eine Bestätigung des Pensionsversicherungsträgers erforderlich dahingend, dass eine Feststellung der Pensionsleistung nicht binnen zwei Monaten nach dem Pensionsstichtag erfolgen kann.

II. Die Höhe des Pensionsvorschusses

Der Pensionsvorschuss wird in der Höhe der Basisleistung (s. Arbeitslosengeld) gezahlt. Die maximale Höhe ist jedoch die durchschnittlichen Pensionshöhe.

Wenn jedoch der der regionalen Geschäftsstelle des AMS eine schriftliche Mitteilung des Sozialversicherungsträgers vorliegt, dass die zu erwartende Pension niedriger sein wird, wird der Pensionsvorschuss entsprechend gemindert.

III. Rechtsfolgen bei Ablehnung des Pensionsantrags

Wenn der Pensionsantrag rechtskräftig abgelehnt wird, so gilt die Vorschussleistung rückwirkend als Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe oder Übergangsgeld bzw. Übergangsgeld nach Altersteilzeit.

Sollte in diesem Fall der Pensionsvorschuss in gekürzter Höhe ausbezahlt worden sein, erfolgt keine Nachzahlung des Differenzbetrags bei einer rückwirkenden Umwandlung in Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

IV. Antragstellung

Die Beantragung des Pensionsvorschusses hat bei dem AMS zu erfolgen. Sie kann durch einen Vertreter erfolgen.