Dauer des Arbeitslosengeldbezugs
Die maximale Bezugsdauer hängt ab von:
a) den vorangegangenen arbeitslosen-versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten
b) vom Alter
20 Wochen: Mindestbezugsdauer
30 Wochen: bei einer Beschäftigungsdauer von 3 Jahren innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren
39 Wochen: nach Vollendung des 40. Lebensjahres, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren 6 Jahre arbeitslosen-versicherungspflichtige Beschäftigungsdauer vorliegen
52 Wochen: nach Vollendung des 50. Lebensjahres und einer Beschäftigungsdauer von 9 Jahren innerhalb der letzten 15 Jahre
Entscheidend ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Dauer des Arbeitslosengeldes verlängert sich um Zeiten der Teilnahme an einer vom Arbeitsmarktservice bewilligten Schulungsmaßnahme.