Karenz

Karenz im arbeitsrechtlichen Sinn bedeutet den Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts.

Dieser arbeitsrechtliche Anspruch gilt nur für Arbeitnehmer, also solche Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages zur Arbeitsleistung verpflichtet sind, also für unselbständige Erwerbstätige.

Somit können folgende Personen nicht in Karenz gehen:

– Selbständige

– Studierende

– Hausfrauen

Ausnahme: Sie haben nebenher den Status eines Arbeitnehmers (etwa durch eine geringfügige Beschäftigung)

Zeitliche Befristung des Anspruchs auf Karenz:

Der Anspruch auf Karenz ist befristet bis zum 2. Geburtstag, also dem Ende des 24. Lebensmonat des Kindes.