Welches Vermögen muss für den Erhalt einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht eingesetzt werden?
Vermögen muss für den Erhalt einer bedarfsorientierten Leistung grundsätzlich immer vorrangig eingesetzt werden. Von einer Verwertung ausgenommen sind allerdings folgende Werte:
– Gegenstände, die zur Erwerbsausübung oder Befriedigung angemessener geistig kultureller Bedürfnisse erforderlich sind;
– Kraftfahrzeuge, die berufsbedingt oder auf Grund besonderer Umstände (insbesondere wegen einer Behinderung oder unzureichende Infrastruktur) benötigt werden;
– angemessener Hausrat;
– Ersparnisse bis zu einem Freibetrag in Höhe der fünffachen Leistungshöhe für Alleinstehende (2016: 4.188,79 Euro);
– Sonstige Vermögenswerte (ausgenommen Immobilien), soweit sie den o.a. Freibetrag nicht übersteigen und solange die Leistungen nicht länger als 6 unmittelbar aufeinander folgende Monate bezogen werden.
Häuser oder Eigentumswohnungen, die dem eigenen Wohnbedarf dienen, müssen nicht verwertet werden. Da sie jedoch einen Vermögenswert darstellen, kann nach einer sechsmonatigen Schonfrist eine Sicherung im Grundbuch zum Zweck der Ersatzforderung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen.
Wird sich die Sozialhilfebehörde in das Grundbuch eintragen, wenn BMS bezogen wird?
Die Behörde kann sich im Grundbuch eintragen und damit ihre Ersatzforderungen für BMS Leistungen für die Zukunft sichern.
Es besteht jedoch eine sechsmonatige Schonfrist; die Behörde darf sich somit nicht sofort in das Grundbuch eintragen. Folglich sind Eigenheimbesitzer, die sich in einer vorübergehenden Notlage befinden, zumindest in den ersten 6 Monaten ihres Leistungsbezuges vor einer grundbücherlichen Sicherstellung geschützt.
Wenn man arbeitslos ist, ein geringes Arbeitslosengeld bezieht und in einer eigenen Wohnung lebt., muss man die Wohnung verkaufen, bevor man BMS beziehen kann?
Nein, da die Wohnung der Deckung des eigenen Wohnbedürfnisses dient. Die BMS Behörde kann sich jedoch im Grundbuch absichern, wenn die BMS Leistung mehr als 6 Monate bezogen wird.
Wann muss eine Wohnung verkauft werden?
Das kann in folgendem Beispiel der Fall sein: Jemand hat mehrere Jahre lang eine BMS-Leistung bezogen, verstirbt und seine Wohnung, die von der BMS-Behörde besichert wurde, fällt in den Nachlass. Die Wohnung dient dann niemandem mehr zur Deckung eines Wohnbedürfnisses.
Die Behörde kann die vom Erblasser bezogene Leistung von den Erben zurückverlangen. Die Erben müssen die schulden zurückbezahlen und die die Wohnung u. U. verkaufen, sollten sie etwa über keine anderen Mittel verfügen. Die Erben haften immer nur bis zur Höhe des Nachlasses, also dem Wert des Hauses. Diesen Wert übersteigende Schulden muss der BMS Träger abschreiben.
Wenn ein geerbtes Haus den Erben zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient, sie selbst BMS beziehen, würde eine Verwertung zur Verschärfung ihrer Notlage führen. Die
Sicherstellung der Behörde bleibt im Grundbuch weiter bestehen. Ein Verkauf des Hauses muss aber nicht erfolgen.
Weiteres Beispiel: Ein Eigenheimbezieher hat Jahre lang BMS bezogen und danach wieder eine Arbeit gefunden. Die BMS-Behörde hat sich in der Zwischenzeit ins Grundbuch eingetragen.
Kann die Verwertung der Wohnung verlangt werden, nachdem die Person wieder eine Arbeitstätigkeit gefunden hat?
Nein, wenn die Wohnung nach wie vor der Deckung des dringenden eigenen Wohnbedürfnisses dient.
Die Sicherstellung im Grundbuch bleibt jedoch aufrecht und kann realisiert werden, wenn die Wohnung nicht mehr gebraucht wird.
Der Eigenheimbesitzer kann zudem, in Absprache mit der zuständigen Behörde, die Forderung in Raten zurückzuzahlen, wenn ihm dies finanziell möglich ist.
Dient eine Wohnung nicht mehr der Deckung des eigenen Wohnbedürfnisses, muss sie grundsätzlich verkauft werden. Alternativ ist eine Vermietung mit dem Amt verhandelbar und von den Einnahmen können die „BMS Schulden“ zurückgezahlt werden. Dies geht aber nur mit Zustimmung des Sozialamtes.
Muss das eigene Auto verkauft werden, um BMS zu erhalten?
Ob das Auto verkauft werden muss, hängt von den Lebensumständen ab. Ist man auf das Kraftfahrzeug berufsbedingt, wegen einer Behinderung oder z.B. auch wegen schlechter Infrastruktur (keine öffentlichen Verkehrsmittel) angewiesen, muss es nicht verkauft werden.
In Ballungsräumen mit gutem öffentlichem Verkehrsnetz wird ein Auto dagegen eher als nicht für den Beruf erforderlich angesehen werden.
Muss ein neuwertiges Auto verkauft werden, wenn man BMS beziehen will?
Ein neuwertiges Auto stellt einen Vermögenswert dar, der bei der Prüfung des Anspruchs auf BMS zu berücksichtigen ist. Die BMS schließt nicht aus, dass jemand ein Auto z.B. berufsbedingt besitzen darf. Der Arbeitsplatz kann aber auch mittels eines billigeren, älteren Kfz erreicht werden. Somit ist Verkauf eines neuwertigen Autos unter Umständen für die Beanspruchung von Mindestsicherung notwendig.
Gehören wertvolle Münzsammlungen und Kunstgegenstände ebenfalls zum verwertbaren Vermögen?
Ja, wertvolle Bilder, Münzen oder ähnliches sind zu verwertende Vermögensgegenstände, soweit sie den Vermögensfreibetrag (2016: 4.188,79 Euro) übersteigen.