Anspruchsberechtigte Personen

Wer hat Anspruch auf Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung können nur Personen beanspruchen, die
– keine angemessenen eigenen Mittel besitzen und
– keine Leistungsansprüche gegenüber Dritten (z.B. sozialversicherungsrechtliche Leistungen) haben,
um den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen ausreichend decken zu können.

Zusätzlich müssen sie bereit sein, ihre eigene Arbeitskraft einzusetzen, wenn sie arbeitsfähig und im Erwerbsalter sind.

Haben Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung?

Die BMS kommt generell alle Personen in finanziellen Notlagen zugute, die ihren Lebensunterhalt aus anderen Mitteln nicht bestreiten können.

Menschen mit Behinderung haben aus diesem Grunde unter den gleichen Voraussetzungen einen Anspruch auf BMS wie alle anderen Menschen.

Ausnahme: Besteht eine Erwerbsunfähigkeit, so muss die Arbeitskraft selbstverständlich nicht
eingesetzt werden.

In einigen Bundesländern gibt es spezielle „Behindertengesetze, die den speziellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden und die vorrangig gegenüber der Mindestsicherung sind. In jenen Ländern erhalte Menschen mit Behinderung ihre Absicherung also über diese spezielleren Gesetze.

Können auch ausländische Staatsbürger Mindestsicherung beziehen?

Nur nach dem EU-Recht Inländern gleichgestellte Gruppen können Mindestsicherung mit Rechtsanspruch banspruchen.
Asylwerber haben somit keinen Anspruch auf eine BMS.

EU-Bürger

EWR Bürger haben unter folgenden Voraussetzungen einen uneingeschränkten Anspruch auf BMS:
Sie halten sich als Arbeitnehmer in Österreich auf.
Oder:
Sie wohnen schon länger als fünf Jahre in Österreich.

Wenn EU Bürger nicht als Arbeitnehmer nach Österreich kommen, müssen sie über ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversicherung verfügen, um sich erlaubterweise in Österreich aufzuhalten. Der Bezug einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung für diese Personen ist aufenthaltsrechtlich schädlich.
EWR Bürger, die keine Arbeitnehmer sind und keine ausreichenden Existenzmittel haben, riskieren eine fremdenpolizeiliche Ausweisung.
Die Antragstellung auf BMS kann bei ihnen zu einer Überprüfung ihres rechtmäßigen Aufenthaltes durch die Fremdenpolizei führen.

Bürger der EU, die nur zur Arbeitssuche einreisen, haben nicht ohne Weiteres einen Anspruch auf BMS.

Nicht-EU-Bürger

Drittstaatsangehörige, also Bürger aus Nicht-EU-Ländern, haben nur dann einen Anspruch auf BMS, wenn
– sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben und
– über einen bestimmten Aufenthaltstitel verfügen.

Kann BMS vom Ausland aus bezogen werden?

Die österreichische Mindestsicherung kann nicht von anderen Ländern aus bezogen werden, sondern ist an den Aufenthalt in Österreich gebunden.

Tabelle: Anspruchsberechtigter Personenkreis der BMS

PersonengruppeAnspruch auf Mindestsicherung
EWR-Bürger als Arbeitnehmer.Ja
Geringfügige Beschäftigung reicht, solange das Beschäftigungsmaß zumindest 5,5 Wochenstunden beträgt.
EWR-Bürger (ohne Arbeitnehmereigenschaft)problematisch, bei einem Aufenthalt von weniger als 5 Jahren in Österreich müssen für den rechtmäßigen Aufenthalt ausreichende Existenzmittel nachgewiesen werden; nur dann erlangt man eine Anmeldebscheinigung;
Aber: auf keinen Fall besteht ein Anspruch auf BMS in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Österreich
Drittstaatsangehörige allgemeinNein, wenn Aufenthalt in Österreich weniger als 5 Jahre beträgt.
Ja, wenn Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Österreich länger als 5 Jahre beträgt und der Aufenthaltstitel „Daueraufentalt-EU“ gegeben ist.
Drittstaatsangehörige als Angehörige von Österreichern oder EWR-Bürgern.Ja, wenn es sich um den Ehegatten oder Kinder handelt.
Asylbewerbernein
Anerkannte Flüchtlingeja/td>
Subsidiär Schutzberechtigteja