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Die staatliche Studienförderung

Das Recht der Studienbeihilfe gliedert sich wie folgt:

III. Die Auszahlung der Studienbeihilfe

Die Auszahlung der Studienbeihilfe erfolgt zwölf mal im Studienjahr. Da Beträge unter 15,- Euro monatlich nicht ausbezahlt werden, liegt die niedrigste monatliche Studienbeihilfe bei 15,-. Euro.