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Die staatliche Studienförderung
Das Recht der Studienbeihilfe gliedert sich wie folgt:
III. Die Auszahlung der Studienbeihilfe
Die Auszahlung der Studienbeihilfe erfolgt zwölf mal im Studienjahr.
Da Beträge unter 15,- Euro monatlich nicht ausbezahlt werden, liegt die
niedrigste monatliche Studienbeihilfe bei 15,-. Euro.
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