Das Recht der Sozialhilfe in Österreich
Knapp 150.000 Personen in Österreich erhielten im Jahr 2003 Unterstützung in einer Form der Sozialhilfe. Die aktuellen Zahlen für das Jahr 2005 sind statistisch noch nicht erfasst.
Das österreichische Recht der Sozialhilfe ist durch die Sozialhilfegesetze der einzelnen Bundesländer
geregelt. Im Burgenland, in Kärnten, in Niederösterreich, in Öberösterreich, in der Steiermark, in Salzburg, in Tirol, in Vorarlberg und in Wien sind somit die Voraussetzungen für die Gewährung der Sozialhilfe und auch die Höhe der Leistungen
unterschiedlich. Entscheidend ist dabei, in welchem Bundesland die hilfesuchende Person lebt oder sich dauerhaft aufhält.
Wir haben deshalb das Recht der Sozialhilfe für jedes einzelne Bundesland getrennt dargestellt.
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bereits online ist.
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Salzburg
Tirol
Vorarlberb
Wien
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