home   Sozialhilfe   Gesetze   Forum   Studienförderung   nützliches  
Schlagwortsuche:        

Behindertenanwaltschaft, Gesetz über die




§3 Aufgaben
Der Behindertenanwalt ist eine allgemeine Ansprechstelle für
Behinderte zur leichteren Bewältigung ihrer Probleme. Der
Behindertenanwalt hat Behinderte und ihre gesetzlichen Vertreter zu
beraten und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie
erforderlichenfalls die Beratung durch im besonderen zuständige
Stellen zu vermitteln. Er hat Beschwerden und
Verbesserungsvorschläge entgegenzunehmen und
Verbesserungsvorschläge oder Vorschläge zur Abstellung sonstiger
Mißstände an die in Betracht kommenden Stellen weiterzuleiten. Dem
Behindertenanwalt obliegt auch die Öffentlichkeitsarbeit im
Interesse der Behinderten.


zurück