Kärntner Heimgesetz 2. Abschnitt: Bewohnerschutz
§5 Abgrenzung Die Bestimmungen des § 6 Abs 2 und 3 dieses Abschnittes geben
ausschließlich die Inhalte der Verpflichtungserklärung nach § 16
Abs 2 lit f vor, die der Bewilligungswerber für den Betrieb einer
Einrichtung nach § 1 Abs 1 als eine der Voraussetzungen für die
Erteilung dieser Bewilligung abzugeben hat.
zurück
|