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Burgenländische Behindertenhilfeverordnung




§3 [behindertengerechte Adaptierung eines PKW]
(1) Die behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne
des § 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes
2000 umfasst
1. die Ausstattung mit Automatikgetriebe;
2. die Umrüstung auf Handbetrieb.

(2) Für die Adaptierung gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 wird jeweils
ein Zuschuss in Höhe von bis zu 744,6 Euro gewährt.


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