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Arbeitsmarktförderungsgesetz - AMFG


Abschnitt 9: Schlussbestimmungen

§54 Außerkrafttreten
Die Abschnitte I, II und V sowie die §§ 12, 16, 18a bis 26b,
28 bis 28c, 36 bis 38a und 45 treten mit Ablauf des 30. Juni
1994 außer Kraft.


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