Arbeitsmarktförderungsgesetz - AMFG Abschnitt 4: Arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahmen
§47 Abgabenrechtliche Vorschriften Die im Verfahren nach diesem Bundesgesetz erforderlichen
Eingaben, Beilagen und Vollmachten sind von den Stempel- und
Rechtsgebühren des Bundes befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nicht
für die Anzeige gemäß § 4 Abs. 3.
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