home   Sozialhilfe   Gesetze   Forum   Studienförderung   nützliches  
Schlagwortsuche:        

Arbeitsmarktförderungsgesetz - AMFG


Abschnitt 4: Arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahmen

§47 Abgabenrechtliche Vorschriften
Die im Verfahren nach diesem Bundesgesetz erforderlichen
Eingaben, Beilagen und Vollmachten sind von den Stempel- und
Rechtsgebühren des Bundes befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nicht
für die Anzeige gemäß § 4 Abs. 3.


zurück