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Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)


Abschnitt V: Verfahren

§24 Erstellung von Gutachten für selbständige Schlüsselkräfte
Die nach der beabsichtigten Niederlassung der selbständigen
Schlüsselkraft zuständige Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice hat
binnen 3 Wochen das im Rahmen des fremdenrechtlichen
Zulassungsverfahren gemäß § 89 Abs. 1a FrG erforderliche Gutachten über
den gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Erwerbstätigkeit, insbesondere
hinsichtlich des damit verbundenen Transfers von Investitionskapital und/oder
der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu erstellen. Vor der
Erstellung dieses Gutachtens ist das Landesdirektorium anzuhören.
(BGBl. I Nr. 126/2002)


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