home   Sozialhilfe   Gesetze   Forum   Studienförderung   nützliches  
Schlagwortsuche:        

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG)


Artikel III: Verfahren - Verfahren in Angelegenheiten der Notstandshilfe

§58
Auf das Verfahren in Angelegenheiten der Notstandshilfe ist dieser Artikel
mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des Arbeitslosengeldes die
Notstandshilfe tritt.


zurück