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Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG)


Artikel III: Verfahren - Rechtsmittel

§57
Bescheide der regionalen Geschäftsstellen und der Landesgeschäftsstellen,
die zu diesem Bundesgesetz oder zu einer auf Grund dieses Bundesgesetzes
erlassenen Verordnung im Widerspruch stehen oder mit denen ein dem Sinne
dieses Bundesgesetzes widersprechender Ermessensakt gesetzt wurde, leiden
an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler (§ 68 Abs. 4 Z 4 AVG).


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