Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) II. Hauptstück: Studienbeihilfen - 8. Abschnitt: Verfahren
§42 Vorstellung Gegen Bescheide der Studienbeihilfenbehörde kann die Partei binnen zwei Wochen wegen behaupteter Rechtswidrigkeit Vorstellung erheben.
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