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Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG)


II. Hauptstück: Studienbeihilfen - 8. Abschnitt: Verfahren

§42 Vorstellung
Gegen Bescheide der Studienbeihilfenbehörde kann die Partei binnen zwei Wochen wegen behaupteter Rechtswidrigkeit Vorstellung erheben.

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