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Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG)


I. Hauptstück: Geltungsbereich

§2 Begünstigter Personenkreis
Förderungen können folgende Personen erhalten:

1. österreichische Staatsbürger (§ 3) und
2. gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 4).


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