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Richtsätze nach dem Kärntner Sozialhilfegesetz 1996




§4 Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2005
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung
LGBl. Nr. 83/2003 außer Kraft.
(2) Die Zuerkennung von Leistungen auf
Grund der Bestimmungen dieser Verordnung
für die Zeit ab 1. Jänner 2005 darf bereits auf
den die Kundmachung dieser Verordnung folgenden
Tag erfolgen.


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