Kärntner Sozialhilfegesetz 1996 6. Abschnitt: Sozial- und Gesundheitssprengel
§41 Erfahrungsaustausch Der Vorsitzende des Fachtages ist verpflichtet, mindestens einmal
jährlich zu einem Erfahrungsaustausch einzuladen. Zu diesem
Erfahrungsaustausch sind jedenfalls die Mitglieder des Fachtages,
alle Anbieter von sozialen Diensten im Sozial- und
Gesundheitssprengel, die im Sprengel liegenden Krankenanstalten und
die Gemeinden einzuladen.
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