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Kärntner Sozialhilfegesetz 1996


2. Abschnitt: Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes

§11 Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen
Die Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen umfaßt alle mit der
Schwangerschaft und der Entbindung zusammenhängenden erforderlichen
medizinischen und sozialen Betreuungsmaßnahmen einschließlich der
Unterbringung in geeigneten Einrichtungen.


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