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Arbeitsmarktförderungsgesetz - AMFG




Artikel III
§0 Übergangsbestimmungen [zu § 51 Abs. 3]

Artikel IV
§0 Sonderbestimmung zum Arbeitsmarktförderungsgesetz [zu § 51 Abs. 3]
§0 Übergangsbestimmung [zu § 25c]

Artikel III
§0 Übergangsbestimmungen [zu BGBl. Nr. 31/1969]

Artikel II
§0 [Zu den §§ 17a - 17d, BGBl. Nr. 31/1969]

Abschnitt 1: Ziele und Aufgaben
§1 Verantwortung für den Arbeitsmarkt

Abschnitt 2: Arbeitsvermittlung
§2 Begriff
§3 Grundsätze
§4 Berechtigung zur Arbeitsvermittlung
§5 Durchführung der Arbeitsvermittlung
§6 Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Daten
§7 Fachliche und persönliche Eignung zur Arbeitsvermittlung

Abschnitt 3: Sonstige Bestimmungen
§8 Sprachliche Gleichbehandlung
§9 Verweisungen

Abschnitt 4: Arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahmen
§26 Beihilfen als Anreiz zur Vereinbarung von Teilzeitarbeit für Eltern von Kleinkindern und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
§27 Beihilfen zum Ausgleich kurzfristiger Beschäftigungsschwankungen
§27 a Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Klein- und Mittelunternehmen
§29 Kurzarbeitsbeihilfen
§30 [Beispiele]
§31 [Schlechtwetterentschädigung]
§32 [Höhe der Beihilfe]
§33 [Verordnungsermächtigung]
§34 [Antragsadressaten]
§35 Beihilfen zum Ausgleich längerfristiger Beschäftigungsschwierigkeiten
§35 a Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Unternehmen in Problemregionen
§39 [Antragsadressaten]
§40 [Bundesmittel]
§45 [Mitteilungspflicht des Arbeitgebers]
§45 a Mitwirkung der Dienstgeber
§46 Meldungen der Krankenversicherungsträger
§47 Abgabenrechtliche Vorschriften
§47 a [Umsatzsteuergesetz]
§48 Strafbestimmungen

Abschnitt 7: Übergangsbestimmungen
§49 Weitergelten von Berechtigungen zur Arbeitsvermittlung
§51 a Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aus Bundesmitteln

Abschnitt 9: Schlussbestimmungen
§52 Aufhebung von Rechtsvorschriften
§53 Inkrafttreten und Vollziehung
§54 Außerkrafttreten
§55 [Ansprüche auf gemäß § 19 gewährte Beihilfen]
§56 [weiteres Außerkrafttreten]