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Kärntner Pflegegeldgesetz




Artikel II
§0

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§1 Zweck des Pflegegeldes
§2 Sprachliche Gleichbehandlung

2. Abschnitt: Anspruchsberechtigte Personen
§3 Personenkreis
§4 Anspruchsvoraussetzungen
§4 a Mindesteinstufungen

3. Abschnitt: Pflegegeld
§5 Höhe des Pflegegeldes
§6 Anrechnung
§7 Beginn, Änderung und Ende des Anspruches, Vorschüsse
§8 Wohnsitzverlegung
§9 Anzeigepflicht
§10 Ersatz zu Unrecht empfangener Pflegegelder
§11 Übergang und Ruhen des Anspruches
§11 a Ersatzansprüche des Landes
§12 Übergang von Schadenersatzansprüchen
§13 Fälligkeit und Auszahlung
§13 a Auszahlung und Vorschüsse bei Familienhospizkarenz
§14 Bezugsberechtigung und Fortsetzung des Verfahrens bei Tod des Anspruchsberechtigten
§15 Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen
§16 Abgabenbefreiung

4. Abschnitt: Organisation und Zuständigkeit
§17 Pflegegeldträger
§18 Kostentragung
§19 Eigener Wirkungsbereich
§20 Vollziehung

5. Abschnitt: Verfahren
§21 Allgemeine Bestimmungen
§22 Antragstellung
§22 a Begutachtung
§23 Mitwirkungspflicht
§24 Bescheide
§25 Information und Kontrolle
§26 Ersatz von Reisekosten
§27 Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten

6. Abschnitt: Übergangsrecht
§28 Überleitung der Pflegebeihilfe, der Blindenbeihilfe und der Hilflosenzulage
§29 Einstellung bisheriger Leistungen
§30 Erhöhung
§31 Ersatz zu Unrecht bezogener Leistungen
§32 Abschluß anhängiger Verfahren
§33 Auslandswohnsitz
§35 Verweisungen