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Verordnung betreffend Mindestanforderungen für die baulichen Voraussetzungen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000




1. Abschnitt: Allgemeines
§1 Arten der Einrichtungen
§2 Allgemeine Bestimmungen

2. Abschnitt: Bauliche Voraussetzungen
§3 Grundvoraussetzungen für Wohnheime und Tagesheimstätten
§4 Wohnheime
§6 Tagesheime

3. Abschnitt: Gruppengrößen
§7 Tagesheime
§8 Wohnheime

4. Abschnitt: Personelle Voraussetzungen
§9 Qualifikation des Personals
§10 Personalschlüssel

5. Abschnitt
§11 Ermessensregelung